Unsere Aufgaben

Dem Gemeinsamen Büro kommt eine zentrale Funktion in der Koordination der gesetzlich erforderlichen Verbandsbeteiligung in Verwaltungsverfahren zu. So nimmt es im Auftrag der anerkannten Tierschutzverbände bestimmte tierschutzrechtlich relevante Verwaltungsakte von den Behörden entgegen und leitet diese an die Mitglieder weiter.

Die anerkannten Verbände prüfen diese Verfahren innerhalb einer vorgegebenen Frist und haben die Möglichkeit, zu diesen fachlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Büro gebündelt und fristgerecht an die zuständige Behörde zurück übermittelt.

Dem Gemeinsamen Büro selbst kommt keine inhaltliche Prüfungskompetenz zu und es nimmt auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Das Gemeinsame Büro ist für die gesamte Kommunikation der Verbände mit den Behörden zuständig. Durch die so geschaffene einzige Anlaufstelle soll überflüssiger Mehraufwand für die Behörden vermieden werden.